Psychologische Gutachten im Familienrecht
Ich erstelle psychologische Sachverständigengutachten zu familienrechtlichen Fragestellungen. Meine Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf Fragen zur elterlichen Sorge und Umgang, der Erziehungsfähigkeit, Kindeswohlgefährdung sowie auf der lösungsorientierten Begutachtung. Dabei steht die Unversehrtheit und das Wohl des Kindes im Fokus meiner Arbeit. Die Begutachtung erfolgt unter klar definierten wissenschaftlichen Standards.
Vorgehensweise
Bei der Erstellung der Gutachten orientiere ich mich streng an die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 - 2. Auflage). Dabei wird eine zeiteffiziente und ökonomische Gestaltung des Begutachtungsprozesses angestrebt, die dennoch die spezifische Lebenssituation der Familien berücksichtigt.
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Standardmäßig sind folgende Aspekte Bestandteil meiner Gutachten: Aktenanalyse, Exploration der Eltern und Kinder, Hausbesuche und Interaktionsbeobachtungen, sowie das Einholen von Informationen und Befunden weiterer relevanter Personen und Institutionen. Je nach Bedarf und Sinnhaftigkeit können auch testpsychologische Untersuchungen zum Einsatz kommen. Auswahl und Umfang der Explorationsschritte werden dabei an den individuellen Fall angepasst. Die Vorgehensweise wird durch die Einbindung wissenschaftlicher Theorien und Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung gestützt.
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Bei der Arbeit mit den Beteiligten lege ich großen Wert darauf, deren perspektive auf die Situation zu verstehen und so abzubilden, wie sie mir dargestellt wird. Dabei nehme ich die emotionale Bedeutsamkeit für die Beteiligten, insbesondere für die Kinder sehr ernst.
Fortbildungen und Supervision
Der fachliche Standard meiner Gutachten wird zusätzlich zu meinen Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und Intervisionen, sowie die Teilnahme an einem Fachteam gewährleistet.